Wie bezahle ich am Kiosk und in der Mensa?
Käufe am Schulkiosk sind bei gedecktem Essenskonto per Transponder-Chip oder EC-Karte möglich.
Sollte es einmal zu technischen Problemen mit dem Bezahlterminal/der Kasse kommen, werden die ausstehenden Kosten im Kiosk notiert und später nachgebucht, sodass eine Versorgung der Schüler*innen auf jeden Fall gewährleistet wird.
Dazu werden Namenslisten im Kiosk erstellt (Name, Datum, Klasse, Betrag).
Die Schüler*innen werden gebeten, zeitnah ihre Rechnungen zu begleichen.
Bargeldloses Online-Abrechnungssystem:
Der Essensteilnehmer bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigen überweisen von ihrem Konto, welches auf
dem Anmeldeformular angegeben ist, einen bestimmten Geldbetrag (z.B. 50 €) auf das Treuhandkonto der INTEGRA GmbH(g) (s. Anmeldeformular).
Bei einer Essenbestellung/einem Kauf am Kiosk wird der Preis des bestellten Menüs automatisch von dem einbezahlten Geldbetrag abgezogen.
Der aktuelle Kontostand des Essensteilnehmers wird bei jeder Bestellung angezeigt. Zudem können Sieüber das Internet die einzelnen Bestellvorgänge und Einzahlungen jederzeit abrufen.Eine Bestellung/ein Kauf kann nur dann erfolgen, wenn auf dem Treuhandkonto der INTEGRA GmbH(g)ein Geldeingang verbucht ist.Bitte überweisen Sie frühzeitig, da Gutschriften der Überweisungen bis zu vier Werktage dauern können.
Hinweis: Es besteht keine Möglichkeit des Lastschriftverfahrens! Bitte beachten Sie, dass auf das Essenskonto eingezahlte Geldbeträge aus technischen Gründennur bei Abmeldung des Schülers zurück überwiesen werden können. Sollten darüber hinaus Einzelabsprachen getroffen werden, fällt für die Rücküberweisung 2,50 Euro Verwaltungsgebühr an.
Erläuterung zum Online- Bestellsystem:
Über die Internetadresse https://gs-bs.inetmenue.de kann der Essensteilnehmer schnell und problemlos auf die Bestellansicht kommen und dann mit den persönlichen Zugangsdaten (s. Punkt 7) eine Bestellung durchführen.
Bestellturnus – Vorbestellung:
Die Bestellung kann bis 11.00 Uhr für den folgenden Tag bzw. freitags bis 11.00 Uhr für montags getätigt werden.
Stornierung:
Eine bereits getätigte Bestellung kann innerhalb einer bestimmten Frist (siehe Stornierungszeiten) auch wieder storniert werden. Dies gilt auch für Vorbestellungen über mehrere Tage/Wochen.
Stornierungszeiten:
Eine Stornierung ist noch bis 11.00 Uhr am Vortag der Essensausgabe bzw. freitags bis 11.00 Uhr für montags möglich. Die Stornierung erfolgt über das Internet.
Ausnahme: Im Krankheitsfall ist die Stornierung noch bis 8:00 Uhr am Tag der Essensausgabe direkt im System oder unter: iks.verwaltung@ini.de möglich. Bei einer Stornierung wird der Geldbetrag für das bestellte Menü automatisch wieder auf Ihrem Benutzerkonto gutgeschrieben.
Anmeldung:
Die Anmeldung verpflichtet nicht automatisch zur Mittagsessenteilnahme. Sie bestimmen selbst, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Sie eine Einzahlung auf das Treuhandkonto tätigen und somit das Angebot der Mittagessenversorgung oder des Schulkiosk nutzen möchten. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Bitte schicken Sie das unterschriebene Anmeldeformular an folgende Adresse:
INTEGRA Gmbh(g)
IKS INI Kindergarten- und Schulverpflegung
Südstraße 18
59557 Lippstadt
Nach der Erfassung der Daten erhalten Sie eine Bestätigung mit der Bankverbindung für das Treuhandkonto, sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Internetbestellungen. Zur endgültigen Aktivierung Ihres Essenskontos bitten wir um eine Überweisung von einmalig 9,00 Euro auf Ihr Treuhandkonto (5,00 € Pfand + 4,00 € Verwaltungspauschale). Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen den Chip in gesonderter Post zu. Der Betrag über 5,00 Euro wird bei Abmeldung wieder gutgeschrieben. Bei Verlust des Chips werden dem Konto 9,00 € (5,00 € Pfand + 4,00 € Gebühr) für einen Ersatzchip belastet.
Abmeldung/Kündigung
Eine Abmeldung ist jederzeit auch während des Schuljahres möglich. Bereits getätigte und nicht abgerufene Einzahlungen werden zurücküberwiesen.
Die Abmeldung muss schriftlich an die INTEGRA gGmbH und nicht an die Schule erfolgen. Gerne können Sie Ihre Kündigung auch per Mail kündigen: iks.verwaltung@ini.de
Bildungs- und Teilhabepaket
Essensteilnehmer die ein Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, senden uns bitte die Kostenzusage des Kostenträgers zu. Der zugesagte Zeitraum wird im Bestell- und Abrechnungssystem hinterlegt. Wird in diesem Zeitraum Essen über iNET-Menue bestellt, fällt nach dem Starke-Familien-Gesetz (ab dem 1. August 2019) kein Eigenanteil für das Mittagessen mehr an. Die Zuschüsse zum Essensbeitrag rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab.
Wichtiger Hinweis zum BuT-Paket:
Das Bildungs- und Teilhabepaket kann nicht bei Käufen am Kiosk berücksichtigt werden. Sollte der Essensteilnehmer ohne Vorbestellung Essen vom Salat- oder Nudelbuffet abholen, kann er mit dem Chip auch am Ausgabeterminal bezahlen! Da in diesem Fall die Mittagsverpflegung genutzt wird, ist auch hier eine Abrechnung per BuT möglich.